Montage- und Servicebedingungen der Firma
MGB uniplot CAD CAM Vertriebs- und Service GmbH
 
Reisekosten
Um möglichst allen Kunden schnell zu helfen, wird die Reiseroute nach dem Gesichtspunkt der kürzesten Fahrzeit gewählt. Die Auswahl der Fahrtroute erfolgt durch uns.

Sollten Mitarbeiter bei Ihren Reisen verschiedene Kundenbesuche durchführen müssen, werden die Reisekosten nach besten Ermessen auf die betreffenden Firmen verteilt.

Transport- und Aufbewahrungskosten für Gepäck und Werkzeug, Telefon- und Portokosten werden nach Aufwand berechnet.

Die Tagesauslösungs-Pauschale gilt für jeden angefangenen und vollen Tag der Abwesenheit vom Firmensitz, auch für arbeitsfreie Sonnabende und Sonntage.


Arbeitsbescheinigung
Die Arbeitsleistung und -zeit ist unseren Mitarbeitern wöchentlich bzw. nach Beendigung der Arbeit auf unserem Service-Nachweis zu bescheinigen.
Mitwirkungspflicht
Vor Beginn der Montage müssen alle Bau- und sonstigen Vorarbeiten vom Auftraggeber soweit fertiggestellt sein, daß die Montage sofort nach Ankunft unserer Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

Der Auftraggeber hat termingerecht beizustellen:

  1. Hilfsmannschaften beim Transport schwerer Gegenstände
  2. das zur Montage nötige Hilfspersonal
  3. alle Gegenstände zur Erfüllung der jeweiligen örtlichen Sicherheitsvorschriften.
Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Montagestelle ohne Verschulden des Auftragnehmers, so hat der Auftraggeber die Kosten für Wartezeit und zusätzliche erforderliche Reisen des Auftragnehmers zu tragen.
Haftung
Der Auftraggeber haftet für Verlust oder Beschädigung der zu montierenden Lieferanteile, Montage-Werkzeuge und Geräte (z.B. Feuerschäden, Diebstahl, u.ä.) auf der Montagestelle.

Für fehlerhafte vom Personal durchgeführte Arbeiten haftet der Auftragnehmer nur, wenn er fehlerhafte Anweisungen gegeben oder seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Andere Schäden, auch Folgeschäden, werden nicht ersetzt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


Gewährleitstung
Die Gewährleistung für neu installierte Anlagen beginnt mit der Übernahme nach Abschluß der Montagearbeiten.
Die Gewährleistung für Austauschteile beginnt mit dem Zeitpunkt des Einbaus und endet nach drei Monaten.
Für Ersatzteile, die auf Wunsch des Kunden direkt verschickt und vom Kunden oder anderen selbst eingebaut übernemen wir keine Gewährleistung und gewähren keinen Umtausch.
Zahlungsbedingungen
Die genannten Kostensätze verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Unsere Service- und Montagerechnungen sind grundsätzlich innerhalb 10 Tagen ohne Skonto zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, bei Montagen, die mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen, Zwischenrechnungen, oder bei zahlungsunwilligen Kunden abweichende Zahlungsbedingungen zu stellen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Grimma.